Ist Fotografieren bei Kita-Festen erlaubt?

Bei Faschings-, Sommer- oder anderen Kita-Festen fotografieren oder filmen viele Eltern, um eine schöne Erinnerung für sich und ihre Kinder festzuhalten. Natürlich sind auf den Bildern nicht immer nur die eigenen Kinder zu sehen. Da gibt es Fotos mit der besten Freundin oder dem Lieblingserzieher. Manchmal wird auch rein zufällig eine völlig fremde Person mit abgelichtet.

Wie sieht es hier mit dem Datenschutz aus? Muss die Kitaleitung das Fotografieren unterbinden?

Aus rechtlicher Sicht: Nein. Da solche Feste als semi-öffentliche Veranstaltungen gelten, obliegt nicht nur den Eltern die Aufsichtspflicht, sondern auch die Fürsorgepflicht, wenn andere das eigene Kind ablichten. Der juristische Fachbegriff ist sozialadäquat. Das bedeutet, dass es allgemein üblich ist bei solchen Anlässen für Erinnerungszwecke privat zu fotografieren.

Auch das „Unabhängige Zentrum für Datenschutz“ Schleswig-Holstein stellt fest: „Wenn Eltern im Rahmen von Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Kindertagesstätten […] Fotos anfertigen, ist dies wohl hinnehmbar.“