Diese drei Kandidaten zeigen wie es geht!

Digitale Verwaltung ist derzeit in aller Munde. Mit dem Beschluss des Online Zugangsgesetzes (OZG) sind Bund und Länder dazu verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 auch online anzubieten. Die Länder Nordrhein-Westfalen (NRW), Baden-Württemberg (BW) und Sachsen (SA) zeigen, dass die Digitalisierung der Verwaltung möglich ist.

Digitale Zukunftskommune@bw

Im Rahmen eines Landeswettbewerbes in BW konnten sich alle 1.101 Städte und die 35 Landkreise mit Konzepten um einen Platz als digitale Zukunftskommune bewerben. Die Gewinner sind vier Städte (Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Ulm) und ein Landkreisverbund (Biberbach, Böblingen, Karlsruhe, Konstanz, Tuttlingen). In den nächsten Jahren erhalten sie insgesamt 4,4 Mio. Euro, um die Digitalisierung der Verwaltung in BW voranzutreiben.

Bei der Umsetzung des Modellvorhabens sollen vor allem die Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden. Mithilfe der Digitalisierung kann die Lebensqualität deutlich verbessert werden, etwa im Bereich der Telemedizin oder der digitalen Bildung. Das Projekt wird wissenschaftlich vom Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation in Kooperation mit drei weiteren Partnern begleitet. Dadurch sollen die besten Maßnahmen aus den Modellkommunen auf möglichst viele weitere Kommunen übertragen werden.

KOMM24 GmbH

In Sachsen wählte man einen anderen Weg, um die Umsetzung des OZG zu bewerkstelligen: Die Gründung der kommunalen IT-Gesellschaft – die KOMM24 GmbH am 17. Juni 2019. Es handelt sich hierbei um einen Zusammenschluss aus den Städten Dresden, Leipzig, Chemnitz mit dem Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) und der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD).

Die IT-Gesellschaft hat es sich zur Aufgabe gemacht, für die Digitalisierung der mehr als 2.000 Verwaltungsleistungen eine einheitliche, standardisierte Grundversion zu schaffen. Für die ersten 18 Monate planen sie die Umsetzung von ca. 60 digitalen Bürgerservices auf der Service-Plattform „Amt24“. Dazu gehören z.B. die Einrichtung digitaler Anträge aus dem Melde- und Personenstandswesen, Gewerbeangelegenheiten oder das Führerscheinwesen.

„Ziel ist: Das digitale Rathaus kommt zum Bürger, nicht der Bürger geht zum Rathaus!“ – Ralf Rother, Bürgermeister der Stadt Wilsdruff und Verbandsvorsitzender der KISA.

Digitale Modellregionen in NRW

Ähnlich wie in BW gibt es seit 2018 auch in NRW ein Förderprogramm – die Digitalen Modellregionen NRW. Bis Ende 2021 stehen 91 Mio. Euro Landesmittel zur Verfügung. Der Fokus des Förderprogramms liegt auf den Bereichen „E-Government“ und „digitale Stadtentwicklung“.

Mit dem Schwerpunkt „E-Government“ wird das serviceorientierte Handeln in der digitalen Verwaltung vorangetrieben. Im Bereich „digitale Stadtentwicklung“ entwickeln die Modellregionen langfristig wirkende Smart-City-Lösungen. Dazu zählen Bereiche wie smarte Mobilität oder smarte Gesundheit. Ein wichtiger Faktor ist, dass die Projekte von Anfang an für die Übertragbarkeit auf andere Kommunen optimiert werden. So lassen sich später die Best Practices aus den Modellregionen schnell und effizient in anderen Kommunen des Landes realisieren. Seit 2018 haben sich bereits fünf „Leitkommunen“ etabliert: Stadt Soest, Stadt Paderborn, Wuppertal, Aachen und Gelsenkirchen.

Ein Beitrag aus der kita.kompakt – Das Magazin für eKitamanagement | Ausgabe 1|2020