So sind die Elternbeiträge der Länder

Anfang des Jahres trat das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz in Kraft. Damit investiert die Bundesregierung in die Kinderbetreuung. Ein wichtiger Teil sind die Kitagebühren, die nach wie vor Ländersache sind. Wir geben einen Überblick, wer wo wieviel bezahlt und welche Länder die Gebühren bereits abgeschafft haben.

Derzeit gibt es in Deutschland eine erhebliche Ungleichverteilung hinsichtlich der Elternbeiträge zur Kitabetreuung in den verschiedenen Regionen.

Berlin ohne Kitagebühren

Die deutsche Hauptstadt ist seit 1. August 2018 das erste Bundesland, das die Beiträge für die Kinderbetreuung komplett abgeschafft hat. Dies betrifft rund 171.000 Kitaplätze. Der Schritt kam nicht überraschend, denn bereits 2007 hat die Stadt angefangen, die Kinderbetreuung nach und nach kostenfrei zu gestalten. Die Beitragsfreiheit bezieht sich auf reguläre Leistungen. Essen oder Leistungen wie Sport- oder Musikangebote müssen Eltern weiterhin bezahlen. Dabei gilt eine gesetzliche Obergrenze von 90 Euro monatlich.

Beitragsfreiheit: keine neue Idee

Die Idee, Familien finanziell zu entlasten, ist nicht neu. Rheinland-Pfalz hat schon 2010 geregelt, dass Kinder ab dem 2. Lebensjahr beitragsfrei die Kita besuchen können. 2014 zog Hamburg nach und regelt seitdem den Beitrag über die Betreuungszeit. Der Beitrag entfällt bei Kindern, die maximal fünf Stunden am Tag betreut werden, inklusive Mittagessen. Betreuungszeit, die darüber hinausgeht, wird nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt.

Beitragsfrei ab dem 3. Lebensjahr

Andere Bundesländer haben für die Beitragsfreiheit des Kitaplatzes eine Altersgrenze eingeführt. Niedersachsen und Hessen haben die Kinderbetreuung seit 1. August 2018 so geregelt, dass Eltern für ihre Kinder ab drei Jahren keine Betreuungskosten mehr zahlen müssen. Das gilt in Niedersachsen für bis zu acht Stunden Betreuung, in Hessen bis maximal sechs Stunden Betreuung. In Brandenburg und Nordrhein-Westfalen ist seit diesem Datum das letzte Kitajahr vor der Einschulung kostenfrei. Bereits seit 1. Januar 2018 gilt diese Regelung auch für die Kinderbetreuung in Thüringen.

„Geschwisterbonus“

Sowohl in Mecklenburg-Vorpommern als auch in Sachsen-Anhalt sollen ab diesem Jahr Geschwisterkinder davon profitieren, wenn bereits ein anderes Kind die Kita besucht. In beiden Ländern gibt es dazu Gesetzentwürfe, dass nur für ein Kind Beiträge gezahlt werden müssen.

Planungen bis 2020

Sowohl 2019 als auch 2020 stehen Veränderungen in verschiedenen Bundesländern an. Ab April 2019 erhalten Eltern in Bayern einen Beitragszuschuss von 100 Euro pro Monat und Kind. Dieser Zuschuss gilt für die gesamte Kindergartenzeit bis zur Einschulung. Bremen zieht im August 2019 nach und führt die Beitragsfreiheit für Kinder zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr ein. Schleswig-Holstein möchte die Kitagebühren nicht abschaffen, diese jedoch bis 2020 auf einen Höchstbetrag im Monat deckeln. Nach der Einführung der Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder plant Mecklenburg-Vorpommern, die Elternbeiträge für Krippe, Kita, Hort oder Tagesmutter/-vater bis Anfang 2020 gänzlich abzuschaffen.

Qualitätssteigerung vor Gebührenfreiheit

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen und Saarland planen vorerst keine Abschaffung der Kitagebühren. Vielmehr sollen die Zuschüsse aus dem Gute-KiTa-Gesetz dazu verwendet werden, die Qualität der Kinderbetreuung in den Einrichtungen zu erhöhen.

Ein Beitrag aus der kita.kompakt – Das Magazin für eKitamanagement | Ausgabe 2|2019