Diskussionen um neues Impfgesetz

Noch in diesem Sommer soll ein Gesetz in Kraft treten, mit dem der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Druck auf Eltern erhöhen will, die ihre Kinder bisher nicht impfen lassen. Mit dem neuen Gesetz werden die Kindertagesstätten dazu verpflichtet, die Eltern, die bisher keine Impfberatung wahrnehmen, beim Gesundheitsamt zu melden. Schon seit 2015 ist eine Impfschutzberatung für Eltern Pflicht. Die Kindertageseinrichtungen waren bisher jedoch nicht verpflichtet, diese impfunwilligen Eltern zu melden. Bundesminister Gröhe sagte dazu in der BILD: „Dass noch immer Menschen an Masern sterben, kann niemanden kaltlassen. Deshalb verschärfen wir jetzt die Regelungen zum Impfschutz.“ Kitas sollen Impf-Muffel melden, in: Bild Online v. 25.05.2017

Die Gesundheitsämter können bei Verweigerung einer Impfberatung ein Bußgeld von 2.500 € fordern.

Hintergrund des Gesetzes

Leider treten auch in diesem Jahr in Kitas noch ansteckende Krankheiten wie Masern und Mumps auf. Eine Ausrottung der Krankheit ist bisher nicht in Sicht, im Gegenteil, die Anzahl der Ausbrüche dieser ansteckenden Krankheiten steigt wieder. Aus einer Studie des Robert Koch Instituts vom 20.04.2017 geht hervor, dass im laufenden Jahr 410 Fälle (bis einschließlich 13. Kalenderwoche) bekannt sind. Im Jahr 2016 wurden 325 Fälle registriert. Epidemiologie der Masern in Deutschland 2017, in: Robert Koch Institut Online, Stand 20.04.2017

Impfpflicht für Kinder?

Dabei steht seit 2006 ein Kombinationsimpfstoff zur Verfügung, der zusätzlich eine Impfkomponente gegen Röteln und Windpocken enthält. Dieser gibt einen 99,00-prozentigen Schutz gegen diese potentiell tödlichen Infektionskrankheiten bei Einhaltung des Impfschemas (Wikipedia).

Das Impfschema ist eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Säuglinge und Kinder. In dieser wird empfohlen, die erste Impfung zur Grundimmunisierung gegen Masern und Mumps für Säuglinge sowie Kinder im Alter von 11-14 Monaten durchzuführen.

Die zweite Impfung sollte im Alter von 15-23 Monaten stattfinden. Der Mindestabstand zwischen den Impfungen beträgt vier Wochen. Zum Impfschema

Kinderleichte Datenpflege

Im dem Modul KiTa-Erweiterungen haben Sie ab sofort die Möglichkeit – unter der Funktion Medizinische Informationen – nicht nur allgemeine Gesundheitsinformationen, wie den Namen des Kinderarztes oder der Krankenkasse zu erfassen, sondern auch den Impfstatus der Kinder, z. B. bezüglich Masern oder Hepatitis, zu pflegen. Einfach durch einen Klick das Kreuz bei Ja setzen und das Datum der letzten Impfung auswählen. Erstellen Sie per Knopfdruck Auswertungen für Kinder, bei denen die Impfungen vollständig oder teilweise unvollständig vorliegen.

Mithilfe der Funktion können Sie außerdem den Status der U-Untersuchungen mit einem Klick eingeben.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, medizinische Informationen zur Medikamentenabgabe, zu Allergien und besonderer Ernährung zu hinterlegen.

Die Einwilligungen/Berechtigungen sind ein weiterer Bestandteil des Moduls KiTa-Erweiterungen. Sie können individuelle Einwilligungen z. B. Fotoerlaubnis, Ausflüge und Abholberechtigungen hinterlegen. Erstellen Sie per Knopfdruck Auswertungen für Kinder, bei denen die Einwilligungen vorliegen und für welche nicht.

Die Nutzung des Moduls ermöglicht es Ihnen auch die Eltern mit einzubeziehen. Diese können sich über ihr Nutzerkonto im Elternportal die Entwicklungsberichte Ihrer Kinder anzeigen lassen, Einwilligungen erteilen, Abholberechtigte Personen bearbeiten und erfassen sowie Medizinische Informationen pflegen.

Sie können auch regelmäßige Berichte erstellen, um die Entwicklung der Kinder, beispielsweise zur Motorik und Sozialverhalten, zu dokumentieren. Mit dem Modul können Sie die Entwicklungsdokumentation per E-Mail an die Eltern weiterleiten oder gleich ausdrucken.

Kivan: Zusatzinformationen Kindsakte