Kita-Recht

In vielen Kita-Verträgen finden sich lange Kündigungsfristen. Häufig sind Vertragskündigungen sogar nur zum Ende des Kita-Jahres möglich. Bereits im Jahr 2016 hat das Amtsgericht München entschieden, dass dies unwirksam werden solle und Kündigungsfristen nur noch maximal drei Monate betragen dürfen (Urteil vom 09.07.2016, Az.: 213 C 13499/15). Auch der Wunsch des Trägers nach Planungssicherheit rechtfertigt keine übermäßig langen Fristen. Somit ist das neue Urteil für alle Beteiligten von Vorteil.

Unser Tipp: Prüfen Sie die bestehenden Betreuungsverträge dahingehend und nehmen Sie, wenn nötig, entsprechende Änderungen vor. Wenn Sie Sorgen haben, dass Ihnen dann die Kinder weglaufen, sind diese völlig unbegründet. Eltern sind froh, wenn sie einen Platz haben, bei dem sich ihr Kind wohlfühlt. Sie werden deshalb nicht plötzlich eine Kündigung einreichen, nur weil es möglich ist.

Ein Beitrag aus der kita.kompakt – Das Magazin für eKitamanagement | Ausgabe 1|2018