Männlich, weiblich oder divers?

Am 13. Dezember 2018 beschloss der Bundestag, dass es künftig neben den Angaben männlich und weiblich im Geburtenregister auch die Option divers geben soll. Diese gesetzliche Anerkennung des dritten Geschlechts trat am 1. Januar 2019 in Kraft und findet sich im Personenstandsgesetz § 22 Abs. 3 wieder:

„Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so kann der Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe ‚divers‘ in das Geburtenregister eingetragen werden.“

Hintergrund

In Deutschland kommen jährlich rund 150 intergeschlechtliche Kinder zur Welt, wobei hier die Zahl der Dunkelziffern nicht definierbar ist. Intersexualität bedeutet, dass ein Neugeborenes anhand seiner äußeren Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig als Junge oder Mädchen identifiziert werden kann. In der Vergangenheit wurden hier so früh wie möglich genitalangleichende Operationen durchgeführt, um die Kinder einem klar definierten Geschlecht zuzuordnen. Nach der Geburt müssen die Eltern nämlich die Geschlechterzugehörigkeit ihres Kindes im Geburtenregister angeben. Seit 2013 gab es dann immerhin bereits die Option, diesen Punkt offen zu lassen und gar kein Geschlecht einzutragen.

Im Jahre 2017 jedoch stellten die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichtes fest, dass die Option einer Leerstelle bei der Geschlechtszugehörigkeit nicht die Lösung sein konnte. Ein drittes positives Geschlecht musste her! Nach Ansichten des Gerichtes, lag bei der damaligen Regelung ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot vor. Daraufhin wurde rund ein Jahr später das Gesetz erlassen, welches die Eintragung eines dritten Geschlechts möglich macht.

Das Gesetz bezieht sich bisher nur auf die Angaben im Geburtenregister. Öffentliche Verwaltungen sind noch nicht dazu verpflichtet, das dritte Geschlecht als Wahlmöglichkeit anzubieten!

Was bedeutet das für KIVAN?

Da wir bei KIVAN großen Wert auf Fortschrittlichkeit und Aktualität legen, haben wir direkt nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes die Auswahlmöglichkeiten bei der Geschlechterzuordnung um den Punkt divers ergänzt. Die Option des dritten Geschlechts gibt es in unserer Kita-Software nun überall dort, wo es um die Eintragung von Kindsdaten geht. Sei es bei der Anlage eines Betreuungsvertrags, bei der Erstellung einer Bedarfsmeldung oder bei der allgemeinen Vertragsverwaltung. Auch für die Auswertung von Statistiken war die Ergänzung nötig. Ämter, die auf in KIVAN hinterlegte Daten zugreifen und bereits mit der Option divers arbeiten, haben somit auch zukünftig keine Probleme bei Bearbeitungsprozessen zu befürchten.

Welche gesellschaftlichen Auswirkungen die neue Gesetzgebung noch hat, ist bislang unklar. Fest steht jedoch, dass die Etablierung der Bezeichnung divers ein weiterer Schritt in Richtung Gleichberechtigung ist. Derartige positive Entwicklungen wollen wir mit unserer Kita-Fachanwendung KIVAN selbstverständlich unterstützen.