Neue Bestimmungen der EU-DSGVO

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) am 25. Mai 2018 erfolgt die Ablösung der bisher geltenden Datenschutzrichtlinie 95/46/EG. Die neue Verordnung gilt in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich und unmittelbar.

Für die Lecos GmbH sind neue Bestimmungen kein Neuland

„Als IT-Spezialist und Auftragsverarbeiter stehen wir zukünftig noch mehr in der Pflicht, die Verarbeitung personenbezogener Daten gemeinsam mit den Auftraggebern zu bewerten, umzusetzen und zu dokumentieren“, sagt Uwe Wunsch, Datenschutzbeauftragter bei der Lecos GmbH.

Die Anwender von KIVAN können sich – wie bisher auch – darauf verlassen, dass wir ihre Daten rechtskonform nach EU-DSGVO verarbeiten und nur entsprechende Mitarbeiter dürfen damit in Berührung kommen. „Es ist ausgeschlossen, dass personenbezogene Daten zum Beispiel in eine Cloud amerikanischer Unternehmen auftauchen. Lecos profitiert vom Vertrauen ihrer Auftraggeber und das setzen wir nicht aufs Spiel“, versichert Uwe Wunsch.

Datenschutz

Ein Beitrag aus der 1. Ausgabe unseres eKitamanagement Magazins kita.kompakt.